Ungerer + Partners GmbH
Bergerstrasse 30
9057 Weissbad, Appenzell
Schweiz
1. Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote der Ungerer + Partners GmbH (nachfolgend „GmbH“ oder „Auftragnehmerin“ genannt).
1.2. Das Leistungsangebot der GmbH umfasst insbesondere die folgenden drei Geschäftsbereiche:
- Säule 01: Markenführung, Geistiges Eigentum & Lizenzierung (insb. Marke Landwerk)
- Säule 02: Beherbergung & Gastfreundschaft (Vermietung des Familienchalets)
- Säule 03: Beratung, Coaching, Führungskräfte-Retreats & Relocation-Dienstleistungen1.3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden oder Vertragspartners (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Gast“) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss & Angebote
2.1. Angebote der GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) der GmbH oder durch beidseitige Unterzeichnung einer individuellen Mandats- bzw. Lizenzvereinbarung zustande.
2.3. Bei Buchungen des Familienchalets kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.
3. Regelungen für Beratung, Coaching & Relocation (Säule 03)
3.1. Leistungsumfang: Der genaue Umfang der Beratungs-, Coaching- oder Relocation-Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Leistungsbeschreibung oder dem Mandatsvertrag.
3.2. Mitwirkungspflicht: Der Auftraggeber verpflichtet sich, der GmbH alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Mandats erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
3.3. Stornierung & Absage von Retreats/Coachings:
- Absagen durch den Auftraggeber bis 30 Tage vor Beginn: kostenfrei (abzüglich bereits entstandener Drittkosten).
- Absagen 29 bis 14 Tage vor Beginn: 50 % des vereinbarten Honorars.
- Absagen unter 14 Tage vor Beginn: 100 % des vereinbarten Honorars.3.4. Die Erteilung von Visa, Aufenthaltsbewilligungen oder behördlichen Genehmigungen im Rahmen von Relocation-Dienstleistungen obliegt der Entscheidung der jeweiligen Behörden; eine Garantie für behördliche Entscheide kann nicht übernommen werden.
4. Regelungen für das Familienchalet (Säule 02)
4.1. Nutzung & Belegung: Das Chalet darf nur von den in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen genutzt werden. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
4.2. Sorgfaltspflicht & Hausordnung: Der Gast verpflichtet sich, das Objekt und das Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln. Entstandene Schäden sind der GmbH unverzüglich zu melden und zu ersetzen.
4.3. An- und Abreise: Sofern nicht anders vereinbart, steht das Chalet am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu übergeben.
5. Regelungen für Markenführung & Lizenzierung (Säule 01)
5.1. Alle Rechte an Marken, Logos, Designs, Urheberrechten und sonstigem geistigen Eigentum (insbesondere im Zusammenhang mit der Marke Landwerk) verbleiben ausschließlich bei der Ungerer + Partners GmbH.
5.2. Eine Nutzung von Marken oder geistigem Eigentum durch Dritte bedarf eines separaten, schriftlichen Lizenzvertrages.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
6.1. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
6.2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3. Bei Zahlungsverzug behält sich die GmbH vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie Mahngebühren zu verrechnen und weitere Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
7. Vertraulichkeit & Datenschutz
7.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Informationen, Geschäftsgeheimnisse und personenbezogenen Daten absolut vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
7.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der separaten [Datenschutzerklärung].
8. Haftung & Haftungsausschluss
8.1. Die GmbH haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Drittschäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3. Für von Gästen im Chalet eingebrachte Wertsachen oder persönliche Gegenstände übernimmt die GmbH keine Haftung.
9. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
9.1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Ungerer + Partners GmbH und dem Auftraggeber/Gast unterstehen ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Gesellschaft in Weissbad, Kanton Appenzell Innerrhoden, Schweiz.
Stand: 2026